Tarife
Tarife / Eichamt : Der Weg eines Taxameter-Tarifes

TAXiTRONiC programmiert für seine Taxameter die Tarife, die laut Verordnung für die Stadt oder den Landkreis benötigt werden. TAXiTRONiC führt beim zuständigen Amt für Meß- und Eichwesen die Vorstellungen der TAXiTARiFE für die einzelnen Städte und Landkreise durch.
Die entsprechenden Zulassungen für die Tarife werden dann durch das MEN erteilt und eine Prüfsumme ermittelt, die dann an die Eichämter übermittelt wird.
Diese kennzeichnet die Prüffähigkeit des Tarifprogramms im Fahrzeug und ist Voraussetzung für die ordnungsgemäße Abnahme eines Fahrzeug für die entgültige Eichung.
Das Eichamt überprüft aber nicht nur die Prüfsumme des Tarifes, sondern auch, ob der Fahrpreisanzeiger die richtige Strecke misst, ob die Wartezeitfunktion des Gerätes richtig arbeitet und es überprüft, ob das Gerät richtig gekennzeichnet ist, d. h. die von der PTB vorgeschriebenen Angaben an der richtigen Stelle aufweist.
Es überprüft die ordnungemäße Ausstellung der Eichbescheinigung vom Instandsetzer. Dieser verbürgt sich für den ordentlichen Einbau des Gerätes.
Weiter wird der Verschluß des Gerätes geprüft und die Softwareversion. Diese muß eine gültige Zulassung der PTB besitzen. Ebenfalls muß der Taxitarif mit dieser Softwareversion zusammen geprüft sein.
Sind alle diese Veraussetzungen erfüllt, so wird die Eichung für Taxen für ein Jahr erteilt, für Wegstreckenzähler in Mietwagen für 2 Jahre.
TAXiTRONiC Tarife sind immer für 3 Jahre gültig und werden dann von uns für die Kalenderdaten erneuert. Der Zulassungsweg wiederholt sich somit.
Jeder Tarif trägt zusätzlich noch seine individuellen Eigenschaften.
Zum Beispiel ob er mit Sitzkontakten funktionieren soll oder ohne, ob er für einen TX28 oder für einen TX 30 Taxameter ist. Ebenso gilt das gleiche Procedere für das neue System TVC60.
Ein TX30 Taxameter mit einem PRIMA System zusammen hat wiederum ein anderes Programm als ein Taxameter ohne Prima System.
Ebenfalls gibt es für verschiedene Drucker unterschiedliche zugelassene Tarifprogramme.
Sollte nach 3 Jahren keine Tarifumstellung stattgefunden haben, so werden bei uns registrierte TAXiTRONiC Taxameterkunden angeschrieben und rechtzeitig darauf hingewiesen, daß ein Kalenderupdate nötig ist.
In dem Fall müssen die Geräte in den Fahrzeugen neu programmiert werden.
Dieses sollte immer rechtzeitig vor der Jahresendeichung geschehen, damit dem Kunden nicht doppelte Kosten enstehen.
Sie erhalten Ihren Tarif beim zugelassenen TAXiTRONiC Vertragshändler oder Vertriebspartner.